Denn, es darf keiner ohne ihr fahren….
So ist es nun mal. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine sogenannte gesetzliche Pflichtversicherung. Das heißt, jeder Fahrzeuglenker muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, um sein jeweiliges Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu können. Ohne ihr, dürfen Fahrzeuge nur im Privatgelände geführt werden. Ein Fahrzeug wird erst dann zugelassen, sobald der Nachweis bei der Zulassungsbehörde erbracht wurde, dass man für das Fahrzeug über einen Schutz durch die KFZ-Haftpflichtversicherung verfügt.
Im Wesentlichen hat die KFZ-Haftpflichtversicherung zwei unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Erstens das Abwehren von unberechtigten Ansprüchen und zweitens soll die Versicherung natürlich den Schaden regulieren, indem die entstandenen Kosten übernommen werden. Die Ereignung des Schadens muss stets so sein, dass der Versicherte diesen ganz oder teilweise verschuldet hat. Bei Verursachung durch Fahrlässigkeit durch den Versicherten, übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung die notwendigen Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten und auch die Zahlung einer Entschädigung bei Gesundheitsschäden.